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Fahrschule SchaltWerk-N/W
Inh. Sven Söhnge
Wiedtalstraße 25
53577 Neustadt (Wied)
02683-3339000
 
Fragen & Anmeldung:
Mo von 16:00 - 18:30 Uhr &
Mi von 16:00 - 17:30 Uhr

Unterricht: 18:30 - 20:00 Uhr

Fragen & Anmeldung: Mo von 16:00 - 18:30 Uhr & Mi von 16:00 - 17:30 Uhr

Telefon 02683-3339000 oder 0172 9378550

Fahrschule SchaltWERK-N/W
in Neustadt (Wied)

Deine Ausbildung

Fahrschule SchaltWERK-N/W
in Neustadt (Wied)

Deine Ausbildung

Als junge, moderne und freundliche Fahrschule in Neustadt (Wied) sind wir bestrebt, Dir ein möglichst breites Angebot an Führerscheinklassen zu machen, zur Zeit bilden wir folgende Klassen aus:

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Ausbildung / Führerscheinklassen

PKW

B:

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750/ kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

BE:

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.

Klasse B mit Schlüsselzahl 96:

(keine eigene Fahrerlaubnisklasse) Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
• zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
• zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

LKW

Klasse C

Diese Fahrzeugklasse ist für LKW-Fahrer gedacht, die schwere LKW mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen fahren möchten. Die Klasse C erlaubt das Fahren von LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen. Der Führerschein der Klasse C ist somit Voraussetzung für die Arbeit als Berufskraftfahrer.

Klasse CE

Die Klasse CE ermöglicht das Fahren von Lastzügen mit Anhängern, wenn das Gesamtgewicht des Fahrzeuggespanns mehr als 3,5 Tonnen beträgt. Der Fahrer benötigt also die Klasse C, um die Zugmaschine führen zu dürfen, und die Klasse CE, um den Anhänger zu ziehen.

Klasse C1

Die Klasse C1 ist für LKW-Fahrer gedacht, die leichte LKW mit einem Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen fahren möchten. Im Vergleich zur Klasse C ist die Klasse C1 also auf Fahrzeuge mit geringerem Gesamtgewicht beschränkt.

Klasse C1E

Mit der Klasse C1E darf man LKW der Klasse C1 mit Anhängern fahren, deren zulässiges Gesamtgewicht mehr als 750 kg beträgt. Auch hier benötigt man also sowohl den Führerschein der Klasse C1 als auch der Klasse CE.

Auffrischung

Mit wenigen Fahrstunden wieder sicher und mobil

Sie haben zwar Ihren Führerschein – sind aber länger nicht gefahren? Oder Sie fühlen sich manchmal unsicher? Zum Beispiel auf der Autobahn, bei Nachtfahrten oder beim Einparken.

Dann machen wir Sie wieder fit. Egal, ob Sie viel oder wenig Stunden brauchen – wir fahren genau so oft, bis Sie sich wieder sicher fühlen und ganz selbstbewusst im Verkehr bewegen. Wann es soweit ist, das merken Sie natürlich selbst am besten. Oder wir sagen Ihnen mit all unserer Erfahrung, wann Sie wieder alleine durchstarten können.

Theorie

Unterricht bei uns in der Fahrschule

Den theoretischen Unterricht absolvierst Du in unserer modernen und freundlich eingerichteten Fahrschule, die mit allen erforderlichen elektronischen Medien ausgestattet ist.

Zuhause bereitest Du Dich mit dem Online-Lernsystem "TheorieCheck!" in Ruhe auf Deine theoretische Prüfung vor.